Ablauf | Vergünstigungen | Eigenverbrauch | Region | Bewilligung | AGB


Hier stellen wir unsere Informationen und Dienstleistungen vor.

Sie wollen eine Solaranlagebauen und möchten die Prozessabläufe kennen? Hier ist unser Vorgehen kurz erklärt.

Ablauf

Es startet mit einer Kontaktaufnahme durch sie - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +41796143070

Der Ablauf bei der Sunig:

Erstberatung mit den Bedürfnissen, Situation und einem Kostenvoranschlag
das kann vor Ort, online oder telefonisch erfolgen.

Detailplanung mit Detailmasse, Offerte, Statik Berechnung, Terminplan

Vorbereitung mit Anschlussgesuch, Bewilligung Gemeinde

Umsetzung mit Gerüst, Materiallieferung, Arbeiten auf dem Dach und im Haus

Nachbearbeitung Inbetriebnahme, Sicherheitsnachweis (SiNA), Beglaubigung und Pronovo-Anmeldung

Falls Sie weitere Dienstleistungen oder Produkte wie eine Ladestation wünschen, begleiten wir sie gerne auf ihrem Weg.


Vergünstigung

Die wichtigsten Vergünstigungen:
1. Bei der Sunig können sie Eigenleistung einbringen und dadurch den Preis der Anlage reduzieren.
2. Vom Bund Pronovo gibt es eine Vergütung die abhängig ist von der Art und der Grösse der Anlage. Wenn sie diese Daten haben, können sie sich diesen Wert hier berechnen: Pronovo
3. Die Investition können sie bei der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
4. Möglichst viel Solarstrom im Eigenverbrauch beziehen, das senkt die Stromkosten um ein gutes Drittel.


Eigenverbrauch

Die wichtigsten Punkte zum Eigenverbrauch
1. Verschieben sie ihre Stromintensiven Aktivitäten auf den Tag: Waschen, Tumbler, Backen.
2. Kaufen sie sich ein Elektroauto und laden sie ihren eignen Strom von der Solaranlage.
3. Elektro-Wasserboiler, Pumpen, Heizung so einstellen, dass sie vom Solarstrom betrieben werden.
4. Wollen sie vom überschüssigen Strom mehr profitieren als das Elektrizitätswerk bezahlt, ist eventuell ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) eine Möglichkeit.


Unsere Region, unser Einsatzgebiet:
Von Andelfingen via Hettlingen, Warth-Weiningen nach Frauenfeld

Ihr Projekt sollte mit dem Elektroauto von Hettlingen, Seuzach, Warth-Weinigen oder Frauenfeld in optimaler Weise in 15 Min. erreichbar sein.
Wir wollen ihr Geld und unsere Ressourcen nicht im Auto verlieren.


Region sunig


Bewilligung für besondere Anlagen und Grenzen ihrer Eigenleistung

Ihre Eigenleistung kann nicht in allen Bereichen erbracht werden. Für gewisse Arbeiten braucht es eine Bewilligung. Nicht unter die Bewilligungspflicht fallen bei PV-Anlagen die Montage der PV-Module und das Stecken von Modulverbindungen mit vorkonfektionierten Kabeln, sofern keine elektrischen Installationen notwendig sind. Sind Anschlüsse zu erstellen, die nicht Stecker fertig sind, handelt es sich um eine Installation und der Ersteller muss im Besitz der entsprechenden Bewilligung sein. Dem Artikel 14 oder als Elektroinstallateur die Artikel 7, 9. Die Installationsanzeige für die bewilligungspflichtigen Arbeiten muss durch den Installateur eingereicht werden, der diese Arbeiten ausführt. Bei der sunig GmbH ist der Artikel 14 relevant. Christian Bärtschi war dafür bei der Certum AG in Ausbildung und hat am 23.03.2022 beim ESTI die Prüfung bestanden. Damit darf die sunig GmbH und geschulte Mitarbeiter besondere Anlagen wie es eine Solaranlage ist installieren und die dazugehörigen Installationsanzeigen und TAG einreichen. Für den Sicherheitsnachweis (SINA) braucht es ein akkreditierter Dritter.

Artikel 14

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sunig GmbH - 8500 Frauenfeld 26.06.2022

Allgemeines: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen der sunig GmbH (folgend SUNIG genannt) anwendbar. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Marge SUNIG: Die SUNIG erhebt eine Marge auf den Einkaufspreis des eingekauften Materials. Die Marge wird jährlich an der Generalversammlung festgelegt. Dieses Geld wird für den Sekretariatsaufwand, für Versicherungen und für Rückstellungen für allfällige Garantiefälle eingesetzt. Garantie: Für das Material gilt die Garantie des Herstellers. Existiert der Hersteller im Garantiefall nicht mehr, wird diese durch den Zwischenhändler übernommen, falls ein solcher existiert. Die SUNIG gibt 2 Jahre Garantie auf die Montage. Ist die Anlage im Selbstbau realisiert worden, muss eine allfällige Reparatur auch wieder im Selbstbau durchgeführt werden (da die SUNIG keine Marge auf Montage im Selbstbau erhebt). Allgemein werden Garantie-Arbeiten nur übernommen, wenn sie durch die SUNIG ausgeführt werden. Die SUNIG übernimmt keine Rechnungen für Arbeiten, die ohne Absprache mit der SUNIG durch Drittfirmen ausgeführt wurden. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber oder Dritte Änderungen oder Reparaturen ohne Rücksprache mit SUNIG oder unsachgemäss vornehmen oder wenn der Auftraggeber; falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und SUNIG Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtungen von SUNIG sind in allen Fällen auf maximal das Auftragsvolumen ausschliesslich Material beschränkt. SUNIG ist nur zur Zahlung der direkten Kosten der genannten Massnahmen oder deren Behebung verpflichtet. Haftung von Schäden, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn und anderer mittelbarer oder unmittelbarer Schäden werden ausgeschlossen. Versicherungen: Die SUNIG hat eine Haftpflicht- und eine Sachversicherung für Elementarschäden abgeschlossen. Nicht versichert sind Diebstahl, Vandalismus sowie selbstverschuldete Schäden auf der Baustelle (z.B. Modul fallen lassen). Für solche nicht versicherten Schäden haftet der Bauherr. Angestellte der SUNIG sind gegen Unfall versichert. Selbstbauer sind bereits über ihre berufliche Tätigkeit unfallversichert, denn sie leisten die Arbeit auf dem Dach in ihrer Freizeit. Falls sie nicht berufstätig sind, muss die Unfallversicherung durch den Selbstbauer über die Krankenkasse sichergestellt werden. Selbstbau: Die bezogenen Stunden plus einen Zuschlag von 50% der Stunden müssen innerhalb von 24 Monaten abgeleistet werden. Auch das vorgezogene Abverdienen der Stunden ist möglich. Können die Stunden nicht innerhalb dieser Frist abgearbeitet werden, werden sie zu CHF 90.- pro Stunde verrechnet. Wir stellen die wichtigsten Werkzeuge (Winkelschleifer, starken Akkuschrauber, Metallkreissäge usw.) gegen einen geringen Mietbetrag zum Gebrauch zur Verfügung. Offerierte Stunden: Der von uns veranschlagte Arbeitsaufwand wird vom Planer sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen abgeschätzt. Normalerweise stimmt diese Schätzung recht gut. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Montage der PVA einen grösseren Aufwand erfordert als im Voraus abgeschätzt wurde. In jedem Fall muss der Bauherr den effektiv angefallenen Stundenaufwand nach Projektabschluss abarbeiten bzw. vergüten. Für Stunden, die von Selbstbauern geleistet wurden, wird dem Bauherren die tatsächlich geleistete Zahl der Stunden angelastet. Für den Bauleiter wird die tatsächlich geleistete Stundenzahl mit dem Faktor 1.5 angelastet. Diese Stunden von Selbstbauern und Bauleitern können die Schätzungen aus Detailofferten und Kostenvoranschlägen überschreiten. Durch Selbstbauer verursachte Schäden: Kleinere Schäden werden vom Bauherrn übernommen. Für grössere Schäden haben wir eine Haftpflichtversicherung. Kleinere Schäden sind insbesondere: • Zerbrochene Ziegel, Eternitplatten u.a.m. (beim Betreten des Daches oder Zuschneiden der Ziegel ist es unvermeidlich, dass der eine oder andere Ziegel zerbricht). • Zerbrochenes Modul: Wenn auch sehr selten, so kann es trotz aller Vorsicht auch vorkommen, dass beim Montieren ein Modul Schaden nimmt. Für dieses haftet der Bauherr und nicht der Selbstbauer, welcher den Schaden allenfalls verschuldet hat. Die SUNIG schliesst jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlichen Rahmen aus. Das gilt insbesondere für direkte Schäden sowie für indirekte oder Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden Angeliefertes Solarmaterial: Das durch die SUNIG bezogene Material ist mengenmässig so genau abgezählt, wie es eine genaue Planung und speditive Projektrealisierung erlaubt. Allenfalls überschüssiges Kleinmaterial und Solarkabel werden von der SUNIG nach dem Bau der Anlage zurückgenommen, aber nicht rückvergütet. Das Abzählen und die Wertberechnung der einzelnen Kleinpositionen wären zu zeitaufwändig.Verzögerungen: Sollte es zu Verzögerung kommen (z.B, Lieferverzögerungen von Solarbauteilen) so können allenfalls entstehende Mehrkosten (z.B. für Gerüstmiete) oder Ertragsausfall/-verzögerung (z.B.: für spätere Einspeisung) nicht von der SUNIG übernommen werden. Einmalvergütung: Diese wird nach Fertigstellung des Projektes von Pronovo AG ausbezahlt. Die SUNIG übernimmt keinerlei Haftung für deren Auszahlung weder über den Betrag noch über den Zeitpunkt der Auszahlung. Betreten des Daches nach Fertigstellung: Gemäss Gesetz muss eine technische Anlage auf oder an Gebäuden, die mindestens jährlich gewartet werden muss, über eine feste Absturzsicherung verfügen. Die mit der SUNIG realisierten Photovoltaikanlagen (PVA) auf Steildächern müssen nicht jährlich gewartet werden Auf Flachdächern ist eine permanente Absturzsicherung (Seil-/Schienensystem) vorgeschrieben. Der Bauherr erklärt sich damit einverstanden, dass er nach Entfernen des Gerüstes bzw. nach Fertigstellung der PVA das Dach für den Unterhalt der PVA nicht mehr betreten darf. Sollte ein Unterhalt nötig sein oder eine Störung vorliegen, ist die SUNIG zu benachrichtigen. Das Dach darf für den Unterhalt der PVA nur von Personen betreten werden, die im Umgang mit persönlicher Sicherungsausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geschult wurden. Vorkasse, Zahlungsfristen: Das gesamte Material muss per Vorkasse bezahlt werden, in der Regel 3 Wochen vor Anlieferung. Die restlichen Leistungen der SUNIG werden mit der Abschlussrechnung nach Fertigstellung der Anlage, zahlbar innert 10 Tagen, verrechnet. Weiteres: Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend. Es gelten die Preise am Tage der Lieferung. Die Preise versteht sich exklusive Verpackung und Transport soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlungsfristen sind als Verfalltage zu verstehen. Das heisst der Kunde gerät mit deren Ablauf ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet der SUNIG einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie sämtliche Inkassokosten. Die SUNIG ist zudem berechtigt, bei Verzug des Kunden sofort und ohne Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen werden sämtliche Forderungen fällig. Die SUNIG ist dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlungen oder erste Sicherheiten auszuführen. Die SUNIG ist weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Verrechnung ist nur mit von der SUNIG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen von der SUNIG nicht anerkannter Ansprüche der Kunden sind ausgeschlossen. Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der SUNIG versteht sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung gehen zu Lasten des Kunden. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben der SUNIG vorbehalten. Bei Werk- und Beratungsleistungen ist die SUNIG berechtigt, nach Abschluss des entsprechenden Vertrages vom Kunden laufend Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen (gleich Akontorechnungen) zu verlangen. In diesem Umfang wird der Werkpreis bereits vor Ablieferung des Werkes bzw. der Leistung zur Zahlung fällig. Und zwar auf das Datum der jeweiligen Akontorechnung hin. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SUNIG berechtigt, sämtliche Werkleistungen bis zur Bezahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages einzustellen. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der SUNIG. Der Kunde verpflichtet sich, die für eine gültige Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und der SUNIG die geforderten Auskünfte und Erklärungen zu erteilen. Erfüllungsort ist Frauenfeld. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Gerichtsstand für den Auftraggeber und den Auftragnehmer SUNIG ist Frauenfeld. SUNIG ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu belangen. Dieser Vertrag untersteht materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf). Teilunwirksamkeit Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende ersetzen.

Sunig GmbH 30.06.2023
8500 Frauenfeld