Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

sunig GmbH
Langfeldstrasse 90
8500 Frauenfeld
Schweiz

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen der sunig GmbH (folgend sunig genannt) anwendbar. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Marge sunig

sunig erhebt eine Marge auf den Einkaufspreis des eingekauften Materials. Die Marge wird jährlich an der Generalversammlung festgelegt. Dieses Geld wird für den Sekretariatsaufwand, für Versicherungen und für Rückstellungen für allfällige Garantiefälle eingesetzt.

Garantie

Für die gelieferten Materialien gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Auf die Montagearbeiten durch sunig gewährt sunig eine Garantie von 2 Jahren. Bei Selbstbau-Projekten sind Reparaturen durch die Bauherrschaft selbst auszuführen. Die Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtungen von sunig sind in allen Fällen auf maximal das Auftragsvolumen ausschliesslich Material beschränkt. Die Garantie erlischt bei nicht autorisierten Veränderungen an der Anlage oder wenn die Bauherrschaft zumutbare Massnahmen zur Schadensminderung unterlässt.

Versicherungen

sunig besitzt eine Haftpflicht- und Sachversicherung für Elementarschäden. Diebstahl, Vandalismus und selbstverschuldete Schäden auf der Baustelle sind nicht versichert. Die Bauherrschaft trägt die Verantwortung für nicht versicherte Schäden.

Selbstbau

Die bezogenen Stunden plus ein Zuschlag von 50 % müssen innerhalb von 24 Monaten abgeleistet werden. Bei Nichterfüllung der Frist werden die offenen Stunden mit CHF 90.–/Stunde in Rechnung gestellt. Werkzeuge können zu Minimalkosten gemietet werden.

Offerierte Stunden

Der effektive Arbeitsaufwand kann von der Offerte abweichen. Nach Projektabschluss müssen die tatsächlich angefallenen Stunden abgearbeitet oder entsprechend vergütet werden. Stunden des Bauleiters werden mit dem Faktor 1,5 gezählt.

Durch Selbstbauer verursachte Schäden

Kleinere Schäden (z. B. Ziegel- oder Modulbruch) gehen zulasten der Bauherrschaft. Grössere Schäden werden über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Angeliefertes Solarmaterial

Allenfalls überschüssiges Kleinmaterial und Solarkabel werden von sunig nach dem Bau der Anlage zurückgenommen, aber nicht rückvergütet.

Verzögerungen

sunig übernimmt keine Haftung für Verzögerungen und daraus resultierende Kosten (z. B. Gerätemiete, Ertragsausfälle).

Einmalvergütung

Die Abwicklung der Einmalvergütung erfolgt über die Pronovo AG. sunig übernimmt keine Haftung für die Höhe oder den Zeitpunkt der Auszahlung.

Betreten des Daches nach Fertigstellung

Nach der Fertigstellung und Entfernung des Gerüsts darf das Dach nicht mehr betreten werden. Wartungsarbeiten dürfen ausschliesslich von geschultem Personal mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durchgeführt werden.

Vorkasse und Zahlungsfristen

Material erfordert Vorkasse, in der Regel 3 Wochen vor Anlieferung. Restleistungen sind innert 10 Tagen nach Fertigstellung fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnet. Sämtliche Inkassokosten gehen zulasten der Bauherrschaft.

Werk- und Beratungsleistungen

sunig ist berechtigt, während der Vertragsausführung laufend Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen (Akontozahlungen) zu verlangen.

Weiteres

Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend. Es gelten die Preise am Tage der Lieferung. Verpackungs- und Transportkosten sind nicht inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist sunig zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann die gelieferte Ware auf Kosten der Käuferschaft zurückholen lassen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von sunig.

Erfüllungsort

Frauenfeld, Schweiz.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Frauenfeld. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird sie durch eine rechtlich und wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Stand: Juni 2023, redaktionell angepasst Februar 2026